Aufblasbare Matratze mit Flamingos und Einhörnern: Erstickungsgefahr durch zu dünne Verpackung
Die Plastikfolie der Verpackung ist zu dünn, und wenn ein Kind sich die Plastiktüte über den Kopf zieht, könnte es ersticken; außerdem fehlen auf dem Produkt vorgeschriebene Warnhinweise.
Was zu tun ist
Maßnahme laut Meldung: Verbot der Vermarktung des Produkts und etwaiger begleitender Maßnahmen (Wirtschaftsakteur: Händler), in Kraft seit dem 13/10/2025.
Hinweis von Recalled Today: Wenn Sie dieses Produkt besitzen, verwenden Sie es nicht mehr und wenden Sie sich an den Verkäufer.

Bild: Safety Gate (Europäische Kommission)
Einzelheiten zur Sicherheitsmeldung
- Produkt
- Aufblasbare Matratze
- Gefahr
- Risikoart: Erstickung Die Verpackung aus Plastikfolie ist zu dünn. Wenn ein Kind sich die Plastiktüte über den Kopf zieht, könnte es ersticken.Außerdem fehlen auf dem Produkt die vorgeschriebenen Warnhinweise. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
- Risikostufe
- Ernstes Risiko
- Kennzeichen
- Meldungsnummer: SR/03937/25
- Modell oder Typ: 10473068 , 900089 (10473068/500462/YW01)
- Barcode: 12509163
- Risikoart: Ersticken
- Meldendes Land
- Spanien
- Reagierende Länder
- Deutschland
- Maßnahme in Kraft seit
- 13/10/2025
- Veröffentlicht
- 5. November 2025
- Bei Recalled Today gelistet
- 5. November 2025
Überschrift, Zusammenfassung und Hinweise oben schreibt Recalled Today in einfacher Sprache aus der offiziellen Meldung unten. Kennzeichen, Modellnummern und Losnummern sind unverändert übernommen. Prüfen Sie vor dem Handeln immer die offizielle Meldung.
Offizielle Meldung
Der Wortlaut der Meldung ist eine maschinelle Übersetzung aus dem Englischen. Maßgeblich ist die englische Meldung im Safety Gate.
Aufblasbare Matratze (FLAMINGOS AND UNICORNS)
- Produkt
- Produkt: Aufblasbare Matratze Name: FLAMINGOS AND UNICORNS Beschreibung: Aufblasbare Matratze mit Flamingos und Einhörnern.
- Risiko
- Risikoart: Erstickung Die Verpackung aus Plastikfolie ist zu dünn. Wenn ein Kind sich die Plastiktüte über den Kopf zieht, könnte es ersticken.Außerdem fehlen auf dem Produkt die vorgeschriebenen Warnhinweise. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
- Getroffene Maßnahmen
- Verbot der Vermarktung des Produkts und etwaiger begleitender Maßnahmen (Wirtschaftsakteur: Händler), in Kraft seit dem 13/10/2025
- Herkunftsland
- Volksrepublik China
Quelle: Europäische Kommission, Safety Gate (CC BY 4.0); Zusammenfassung bearbeitet von Recalled Today CC BY 4.0 · Safety Gate
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